Blick aufs Zeitgeschehen
Meine Streiflichter und Kommentare
In dieser Rubrik kommentiere ich in freier Themenwahl und in freier Kadenz das Zeitgeschehen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Donnerstag, 7. Mai 2009 - 01:43 Uhr
Gewaltenteilung ist ein hohes Rechtsgut
Zur Abstimmung über das Einführungsgesetz StPO
im Kanton Basel-Landschaft
Wenn wir im Baselbiet zurzeit darüber streiten, wem die Staatsanwaltschaft künftig unterstellt sein soll, so muß man nüchtern feststellen: Das hat uns der Bund eingebrockt mit seiner Entscheidung, in einer neuen eidgenössischen Strafprozeßordnung allen Kantonen das einstufige Verfahren vorzuschreiben. Damit werden die untersuchungsrichterliche Funktion und die Aufgabe der Offizialanklage in der Rolle des Staatsanwaltes zusammengelegt. Aus rechtsstaatlicher Sicht wurde hier im Sinne der Gewaltenteilung ein Kardinalfehler begangen. Dieser Fehler ist auf kantonaler Ebene nicht mehr korrigierbar. Aber gerade deshalb darf man dem einen Fehler nicht noch einen zweiten draufsetzen und nun die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft dem Regierungsrat übertragen.
Beim bisherigen, zweistufigen Modell war es für mich diskussionslos klar, daß die Staatsanwaltschaft als reine Vertreterin der 'Anklage im Namen des Staates' einen Teil der Exekutivgewalt darstellte. Mit dem einstufigen System wird aber die Staatsanwaltschaft zum absolut überwiegenden Teil untersuchungsrichterliche Aufgaben erfüllen und als 'untere Strafbehörde' amten. Damit gehört sie auch unter die richterliche Oberaufsicht.
Es geht überhaupt nicht um die Frage, ob die heutige Baselbieter Regierung diese Aufsicht korrekt wahrnehmen würde oder nicht. Es geht um eine grundlegende Regel im gewaltengeteilten Rechtsstaat, die wohl kaum besser ausgedrückt werden könnte, als mit einem Zitat des großen französischen
Staatsrechtlers und Rechtsphilosophen Montesquieu (1689 – 1755): Celui qui fait exécuter les lois doit y être soumis.
Wer Gesetze ausführen läßt, muß ihnen auch unterstellt sein.
Deshalb braucht es ein doppeltes Nein zur Vorlage der StPO.
PS: Mit einem Klick auf den Titel führt Sie ein Link auf die WebSite des Nein-Komitees.
Donnerstag, 2. Oktober 2008 - 21:41 Uhr
Die Basler Präsidentenwahl – ein demokratisches Trauerspiel
Der Kanton Basel-Stadt hat sich vor ein paar Jahren eine neue Kantonsverfassung gegeben. Bei der Behördenorganisation führte man eine respektable Neuerung ein: Basel-Stadt soll einen auf die ganze Amtszeit gewählten Regierungspräsidenten erhalten, der aus einem Präsidialdepartement heraus die Planung und Leitung der ganzen Regierungstätigkeit leisten und darüber hinaus der Stadt Basel zu einem Gesicht verhelfen soll, so wie wir das kennen von den Funktionen wie sie ein englischer Mayor, ein deutscher Oberbürgermeister, ein italienischer Sindaco oder ein französischer Maire de Paris wahrnehmen.
Die Idee hat viel Bestechendes, denn die schweizweit besondere Organisationsstruktur von Basel, wo Stadt- und Kantonsbehörden (und Verwaltungen) dasselbe sind, verhinderte mit dem primus inter pares-System der jährlich wechselnden Regierungspräsidentinnen oder -präsidenten genau jene Personalisierung, die in der Welt den Städten zu einem besonderen Ausdruck verhilft. Damit dieses "Gesichtgeben" auch zur Wirkung kommt, redet alle Welt (gemeint: alle Welt von Basel) vom Stadtpräsidenten oder vom Stapi, obwohl die Funktion formal richtigerweise Regierungspräsident heißt.
Und nun erleben wir ein demokratisches Trauerspiel erster Ordnung: Die sozialdemokratische Wahlsiegerin Herzog findet es unter ihrem Anspruch, das Finanzdepartement aufzugeben und dafür die Gesamtverantwortung zu übernehmen. Die bürgerlichen Regierungsräte spielen ein Trauerspiel der Mutlosigkeit und bleiben lieber auf ihren Departementen sitzen, als daß sie diese erstmalige politische Herausforderung annehmen würden. Damit bleibt am Schluß nur noch der bisherige grüne Justizminister Morin, der als Projektleiter der Departementsreform sich quasi den eigenen Laden unter dem Hinterteil hinwegreformiert hatte. Er soll nun – per Medien proklamiert, bevor die Regierungskolleginnen und -kollegen auch nur informiert worden wären – in Stiller Wahl zum ersten Basler Stadtpräsidenten erkoren werden.
Wenn es bei der erstmaligen Besetzung dieses neuen, auf vierjährige Amtszeit gewählten Stadtpräsidenten nun tatsächlich zu einer Stillen Wahl kommen sollte, kommt man nicht um zwei erschreckende Vermutungen herum. Dann nämlich muß man annehmen, daß alle jene Kräfte, die ein Präsidialdepartement und einen für die ganze Legislaturperiode gewählten Regierungspräsidenten einführten, offensichtlich nicht wußten, was sie taten. Und gleichzeitig muß man annehmen, daß die übrigen Mitglieder der nächsten Basler Regierung sehr wohl wissen, was sie tun: nämlich die neue Struktur zum vorneherein unterlaufen.
Wenn sich ein Gemeinwesen eine solche Führungsstruktur gibt, dann muß daraus auch eine Funktion entstehen. Und diese Funktion ist den andern Exekutivmitgliedern vorgesetzt, es gibt keinen primus inter pares mehr. Um zu verstehen, was eine solche Ausgestaltung der Präsidentenrolle bedeuten muß, hätte damals der Basler Verfassungsrat nicht einmal über die Grenze ins Baselbiet schauen müssen; der genaue Blick nach Riehen und Bettingen hätte eigentlich schon gereicht. Und wenn man es vornehmer auf der kantonalen Ebene hätte haben müssen, so wäre immerhin das Studium in jenen Kantonen möglich gewesen, die einen auf mehrere Jahre gewählten Landammann kennen – eben genau jene herausgehobene Präsidentenrolle in einer Kantonsregierung. Wenn der Stadtpräsident nicht zu dieser herausgehobenen, politischen Rolle findet, sondern ein primus inter pares bleibt, so ist das Ganze mit dem vollamtlichen Regierungspräsidenten, seinem Präsidialdepartement und seiner Führungs- und Planungsrolle bezüglich der Regierungstätigkeit nicht mehr als ein Marketing-Gag von äußerst kurzer Wirkungsdauer.
Es ist fast schockierend, daß die politische Welt des Kantons Basel-Stadt offensichtlich nicht sieht (oder nicht sehen will), daß die Art und Weise der erstmaligen Bestellung eines Regierungsmitgliedes zur vollamtlichen Regierungspräsidentin bzw. zum vollamtlichen Regierungspräsidenten auch darüber entscheiden wird, ob aus dem neuen Amt wirklich der Basler Stadtpräsident wird oder nur ein auf vier Jahre gewählter Sitzungsleiter mit angedockten "Grüßgott-August"-Funktionen.
Wahrlich: ein demokratisches Trauerspiel bei dem vollends unverständlich bleibt, daß der derzeit offenbar einzige Kandidat sich auch noch freut, auf einem zwar sehr bequemen aber demokratisch völlig unerträglichen Weg zum ersten Basler Stapi nicht gewählt, sondern bloß verkündet zu werden.
P.S. Ebenso unverständlich bleibt, wie die sonst auf Zürich so allergischen Stadtbasler plötzlich eine Liebe zum Begriff Stapi entwickeln können.
Mittwoch, 30. Juli 2008 - 23:57 Uhr
Bundesfeier ohne Eidgenossen?
Mit seinem soeben veröffentlichten Werk Gründerzeit ohne Eidgenossen hat der langjährige, heute emeritierte Ordinarius für Geschichte des Mittelalters der Universität Zürich, Professor Dr. Roger Sablonier, ein beachtenswertes Werk vorgelegt, das ganz gewaltig am schweizerischen Geschichtsbild rüttelt. In absolut fachhistorischer Art und Weise, aber in einer auch für Laien sehr faßlichen, anschaulichen Sprache entwickelt Sablonier ein neues Bild der Zeit zwischen 1291 und 1325.
Hier schreibt der wirkliche Spezialist für jene Epoche, die man Generationen von Schweizern als die Geburtszeit der Eidgenossenschaft beigebracht hat. Mit seinen gründlichen Arbeiten bestreitet auch Roger Sablonier nicht, daß die Anfänge der Schweiz in diesem historischen Zeitraum liegen. Aber er räumt auf mit dem hehren Bild von nach Freiheit strebenden Bauern aus den engen Alpentälern. Aufgrund genauer Quellenanalysen und vor allem auch aufgrund der Einbettung der Waldstätten-Geschichte in die damaligen großräumigen, politischen Intensionen der verschiedenen Könige und Kaiser, die sich an der Reichsspitze abgelöst hatten, zeigt der Historiker ganz andere Hintergründe und Zusammenhänge auf. So suchten die Könige und ihre Adelsfamilien – die Habsburger, die Luxemburger, die bayerischen Wittelsbacher – sich mit Vergabe von Vogtei- und Lehensrechten machtpolitisch die Erreichung ihrer Ziele abzusichern. Die meisten vorhandenen Briefe müssen in diese Zusammenhänge gestellt werden und entpuppen sich somit vor allem als Aktionen zur Herrschaftssicherung, die meist gleichzeitig auch die Ordnung und die Macht der regional herrschenden Schichten sicherten. Dabei spielten offensichtlich die Herrschaft Rapperswil und die daraus entstandenen Erbvorgänge sowie das Kloster Einsiedeln und seine Besitzrechte bedeutende Rollen.
Aus der Sicht von Roger Sablonier sind die Vorstellungen von Bundesgründung, Freiheitsakt, Kernzelle der Eidgenossenschaft vornehmlich Bilder, die im 16. und 17. und dann vor allem Ende des 19. Jahrhunderts an die Anfänge der Schweizer Geschichte herangetragen wurden. Dazu haben sicher die literarischen und musikalischen Werke von Schiller und Rossini ebenfalls noch ihre Beiträge geleistet. Sablonier betrachtet diese Epoche viel nüchterner. Für ihn ist der Morgartenbrief von Brunnen von 1315 das viel bedeutendere Dokument als der Bundesbrief von 1291, dessen vorliegende Ausgabe in bezug auf die wirkliche Zeit der Ausfertigung historisch sehr fraglich ist. Aus dem Brunnemer Brief geht aber ebenso hervor, daß damals nicht im Aufbruch der Landleute neue Zeiten angesteuert wurden, sondern vielmehr in der Verbindung miteinander und in gemeinsamen Regeln untereinander die Rechte von lokalen Adligen und Machthabenden gesichert wurden. Dies scheint durchaus nicht gegen die Interessen der wohl armen Bauernschicht erfolgt zu sein. Für den Historiker Sablonier ist die in seinem Buch behandelte Zeitspanne somit durchaus eine Epoche, in der die Anfänge der Schweiz zu suchen sind. Aber für ihn entsteht der wirkliche Kern zur Eidgenossenschaft erst später, nämlich als die Waldstätte sich mit den Städten Luzern, Zürich und Bern verbündeten.
Sollen wir nun die Bundesfeiern abschaffen? Die Musik nach Hause schicken? Und das Feuerwehrk für Silvester aufsparen? Ich denke: Nein. Zum Glück stehen nicht mehr die drei senkrechten Eidgenossen im Zentrum, die nach Sablonier wahrscheinlich gar nie auf dem Rütli standen. An den heutigen Bundesfeiern stehen zum Glück die Themen unserer Eidgenossenschaft im Zentrum. Und wenn dabei der eine oder andere Blick auf die nun durchlüftete Geschichte gewagt wird, so ist das mehr als erfreulich. Denn erstaunlich ist es allemal, daß unser Land einen kontinuierlichen Weg beschreiten konnte, auf dem immer die Gewinnung, Sicherung und Erweiterung der Selbstbestimmung ein hohes Ziel war. Und das gilt auch dann, wenn es nicht 1291 mit kraftvollen Bauern auf dem Rütli begann, sondern vielleicht erst 1315 mit Menschen aus der Waldstätte, die damals halt über Einfluß und Macht verfügten.